VERGLEICH

Der Verein für Konsumenteninformation als klagende Partei und die DocLX Travel Events GmbH als beklagte Partei haben in der Tagsatzung vom 31.8.2026 vor dem Handelsgericht Wien den nachstehenden Vergleich abgeschlossen:

DocLX Travel Events GmbH verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, durch die Angabe von Zahlen oder Prozentwerten zu Reisebuchungen den unrichtigen Eindruck zu erwecken, dass für eine Buchung nur noch wenige Pauschalreiseplätze zur Verfügung stünden, wenn die angegebenen Buchungszahlen oder die angegebenen Prozentangaben von erfolgten Buchungen nicht der Anzahl oder dem Prozentsatz der tatsächlich rechtswirksam abgeschlossenen Buchungen entsprechen. Die Unterlassungspflicht bezieht sich auch auf gleichartige Verhaltensweisen.

DocLX Travel Events GmbH verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie würde auf Pauschalreisen, die ein Jahr vor Reisebeginn angeboten werden, einen Rabatt gewähren, indem auf ihrer Webseite aktuelle Reisepreise durchgestrichenen höheren Reisepreisen gegenübergestellt werden, obwohl sie die höheren Reisepreise seit zumindest zwei Monaten über einen Zeitraum von zumindest 4 Wochen hindurch nicht verlangt hat und/oder binnen zwei Monaten ab Bewerbung des niedrigeren Reisepreises nicht über einen Zeitraum von zumindest 4 Wochen verlangen wird.

DocLX Travel Events GmbH verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, die von ihr angebotenen Pauschalreisen mit einem Aktionspreis zu bewerben, insbesondere in Verbindung mit den Hinweisen „Last Minute Ticket“ oder „BOOK NOW & SAVE € 200“, ohne klar, verständlich, eindeutig und rechtzeitig darüber zu informieren, in welchem Zeitraum der Aktionspreis gilt.

DocLX Travel Events GmbH verpflichtet sich, die Punkte 1, 2, 3 und 6 dieses Vergleichs vom 01.09.2026 bis 30.11.2026 auf der von DocLX Travel Events GmbH betriebenen Website www.X-Jam.at oder, sollte sich die Internetadresse ändern, auf der von ihr betriebenen Website derart zu veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung durch den Betreiber der Folge-Website zu veranlassen, dass die Veröffentlichung unabhängig vom Endgerät, von dem die Seite aufgerufen wird, auf der Startseite in einem rechteckigen Fenster in der Größe zumindest eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers erscheint, aufrufbar sein muss, wobei sie in Fettumrandung und mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, ansonsten hinsichtlich Schriftgröße, Schriftfarbe, Farbe des Hintergrundes und Zeilenabständen so vorzunehmen ist wie auf der Website www.X-Jam.at im Textteil üblich.

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